E-Auto Prämie 2026 - bis zu 6.000 € staatliche Förderung
So sichern Sie sich die E-Auto-Prämie 2026 – alle wichtigen Fakten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Bis zu 6.000 € Zuschuss
Förderung nach
Einkommen & Kindern
Keine Preisobergrenze
Kauf oder Leasing möglich
E-Auto Förderung 2026: Bis zu 6.000 € Zuschuss für Elektroautos & Plug-in-Hybride
Ab dem 1. Januar 2026 unterstützt die neue E-Auto-Förderung in Deutschland gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Je nach Einkommen und Familiensituation können Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro für den Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids gewährt werden. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, der Förderhöhe und den steuerlichen Vorteilen.
Jetzt Elektro-Angebote entdecken!
Förderung für Privatkunden – Überblick
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines reinen Elektroautos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride. Darüber hinaus können Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro einen einkommensabhängigen Bonus von 1.000 Euro erhalten.
Bei einem Einkommen von maximal 45.000 Euro erhöht sich der Bonus um weitere 1.000 Euro. Zusätzlich wird pro Kind ein Kinderzuschlag von 500 Euro gewährt, begrenzt auf maximal 1.000 Euro pro Haushalt. Insgesamt ist eine maximale Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich, bestehend aus der Basisförderung, einem Einkommensbonus von bis zu 2.000 Euro und einem Kinderzuschlag von bis zu 1.000 Euro.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Förderfähige Fahrzeuge
Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden
Förderfähig sind: batterieelektrische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Range Extender, Plug-in-Hybride mit weniger als 60 g CO₂/km oder einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 80 km
Keine Begrenzung des Listenpreises
Mindesthaltedauer: Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
Sonderabschreibungen für gewerbliche E-Auto Fahrer?
Die E-Auto-Förderung 2025 unterstützt Unternehmen gezielt beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten. Statt direkter Kaufprämien setzt der Bund auf steuerliche Sonderabschreibungen. Dadurch können Betriebe einen höheren Anteil der Anschaffungskosten von Elektroautos steuerlich geltend machen. Diese Form der Förderung reduziert die wirtschaftlichen Hürden bei der Elektrifizierung von Fuhrparks und trägt gleichzeitig dazu bei, Elektromobilität im gewerblichen Bereich weiter zu etablieren.
Ihr Weg zur Förderung
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Wunschfahrzeug!
Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne!
Disclaimer:
*Drive Fulda GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Inhalte. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich. Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Eine verbindliche steuerliche Beratung kann nur durch Ihren Steuerberater erfolgen.
Verbrauchswerte:
MG4 Electric Standard (Batteriekapazität 49 kWh), Elektromotor 125 kW (170 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 16,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
MG4 Electric Luxury (Batteriekapazität 64 kWh), Elektromotor 150 kW (204 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 16,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
MG ZS Hybrid+, Vollhybrid, Benzinmotor 75 kW (102 PS) und Elektromotor 100 kW (136 PS), Systemleistung 145 kW (197 PS) Batterie: 1,83 kWh, 3-Gang-Automatik – Energieverbrauch kombiniert: 5,1 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 115 g/km; CO₂-Klasse: C.
MG3, 85 kW (116 PS), Benzinmotor, 5-Gang-Handschaltung – Energieverbrauch kombiniert: 6,1 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 137 g/km; CO₂-Klasse: E.
MG3 Hybrid+, Vollhybrid, Benzinmotor 75 kW (102 PS) und Elektromotor 100 kW (136 PS), Systemleistung 143 kW (195 PS) Batterie: 1,83 kWh, 3-Gang-Automatik – Energieverbrauch kombiniert: 4,4 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 100 g/km; CO₂-Klasse: C.
MG HS Hybrid+ , Vollhybrid, Benzinmotor 105 kW (143 PS) und Elektromotor 146 kW (199 PS), Systemleistung 165 kW (224 PS) Batterie: 1,83 kWh, 2-Gang-Automatik – Energieverbrauch kombiniert: 5,5 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 126 g/km; CO₂-Klasse: D.
MG HS PHEV Luxury, Plug-in-Hybrid, Benzinmotor 105 kW (143 PS) und Elektromotor 135 kW (184 PS), Systemleistung 200 kW (272 PS), Energieverbrauch gewichtet/kombiniert 21,8 kWh/100 km und 0,5 l/100 km, CO₂-Emissionen gewichtet/kombiniert 14 g/km, CO₂-Klasse B gewichtet/kombiniert, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert 5,8 l/100 km. CO₂-Klasse D bei entladener Batterie (kombiniert).
MG5 Electric (Batteriekapazität 50,3 kWh), Elektromotor 130 kW (177 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 17,9 - 18,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
MG5 Electric (Batteriekapazität 61,1 kWh), Elektromotor 115 kW (156 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 17,5 - 17,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
MG MARVEL R Electric (Batteriekapazität 70 kWh), Elektromotor 132 kW (179 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 19,4 - 20,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
MGS5 EV (Batteriekapazität 49 kWh - 64 kWh), Elektromotor 125 kW - 170 kW (170 PS - 231 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 15,5 - 16,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
MG Cyberster (Batteriekapazität 77 kWh), Elektromotor 250 kW (340 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 16,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
MG Cyberster XPOWER (Batteriekapazität 77 kWh), Elektromotor 375 kW (510 PS) – Energieverbrauch kombiniert: 19,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
**Die Angaben sind nach Vorgaben und Messmethoden der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) erstellt. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden dabei nach dem dort vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Die so ermittelten Verbrauchs- und Emissionswerte stellen keine Beschaffenheitsangaben oder Eigenschaftszusicherungen dar, sondern dienen zu Vergleichszwecken mit Fahrzeugen, die nach denselben technischen Verfahren getestet wurden. Der tatsächliche Energieverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffes/der zugeführten Energie durch den Pkw, sondern auch von vielen weiteren Faktoren, insbesondere vom Gewicht, von der Ausstattung, Bereifung sowie von der Fahrbahnbeschaffenheit, dem Wetter, dem Fahrstil, und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, dt. weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren). Die hier gezeigten Bilder dienen nur zur Veranschaulichung und können je nach Modell von den Standardspezifikationen abweichen. Aus den Bildern können keine Rechte abgeleitet werden. MG behält sich das Recht vor, Modelle, Farben, Spezifikationen und Ausstattungen ohne vorherige Ankündigung und ohne Verpflichtung zur Anpassung der bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge zu ändern.